Kassensicherungsverordnung: Vier Bundesländer verlängern Nichtbeanstandungsfrist

UPDATE (4. August 2020): Bis Ende Juli 2020 haben weitere Bundesländer nachgezogen und gewähren ebenfalls eine Verlängerung der Nichtbeanstandungsfrist bis zum 31. März 2021. Einzige Ausnahme: Bremen. Am 10. Juli 2020 haben vier Finanzminister beschlossen, Unternehmen mit elektronischen Registrierkassen unter die Arme zu greifen. Während in allen anderen deutschen Bundesländern die Frist zur Umsetzung der…