Mitteilungspflicht Kassensysteme: Das müssen Sie wissen

Ab dem 01. Januar 2025 müssen alle in Betrieben genutzten elektronischen Kassensysteme und Registrierkassen dem zuständigen Finanzamt gemeldet werden. Bereits bestehende Kassensysteme müssen bis spätestens 31. Juli 2025 nachgemeldet werden. Jedes elektronische Aufzeichnungssystem muss dabei einer spezifischen Betriebsstätte zugeordnet werden.   Wenn Sie ab dem 01. Juli 2025 ein neues Kassensystem anschaffen, muss dies innerhalb…