Das Bundesamt für Steuern (BZSt) definiert die DSFinV-K folgendermaßen:
„Die DSFinV-K ist die Beschreibung einer Schnittstelle für den Export von Daten aus elektronischen Aufzeichnungssystemen für die Datenträgerüberlassung („Z3-Zugriff“) im Rahmen von Außenprüfungen sowie Kassen-Nachschauen. Sie soll eine einheitliche Strukturierung und Bezeichnung der Dateien und Datenfelder unabhängig von dem beim Unternehmen eingesetzten elektronischen Aufzeichnungssystem sicherstellen. Das Unternehmen hat die Daten gemäß den Konventionen der DSFinV-K auf einem geeigneten Datenträger zur Verfügung zu stellen.“
Diese Schnittstelle erfordert von elektronischen bzw. computergestützten Kassensystemen die Verwendung derselben Struktur bei der Datenerfassung und beim Datenexport. Es geht also darum, wie Daten aufbereitet werden müssen!
Die DSFinV-K ermöglicht,
- die erfassten Daten einheitlich für die Außenprüfung sowie für Kassennachschauen bereitzustellen,
- die im System erfassten Daten in ein Archivsystem auszulagern,
- die Überprüfung von den in die Finanzbuchhaltung übertragenen strukturierten Kassendaten zu vereinfachen.
Vereinfacht: Der Standard definiert, welcher Datensatz in welches Feld, auf welche Art und Weise geschrieben werden muss!
In Deutschland verwendet das Finanzamt zur Analyse/Prüfung von Massendaten die Software IDEA. Voraussetzung dafür ist eine strukturierte und standardisierte Datenbasis, um Auffälligkeiten erkennen und bis auf den Originalbeleg zurückführen zu können.
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- DSFinV-K: Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung