Für alle Unterlagen, die mit einem Datenverarbeitungssystem (Registrierkasse, POS = Point of Sale, EPOS = Electronic Point of Sale) erstellt worden sind, gilt:​ ​

GoBD​

  • Jede Einnahme, Ausgabe und sonstige Vorgänge an der Kasse sind einzeln aufzuzeichnen​
  • Es ist der Nachweis zu führen, dass die Daten manipulationssicher, unveränderbar und jederzeit lesbar für die Dauer von 10 Jahren gespeichert werden​
  • Einzeldaten  inkl. Strukturinformationen sind in einem für das Finanzamt lesbaren Format zur Verfügung zu stellen ​
  • Eine retrograde und progressive Prüfung muss möglich sein​
  • Z1-, Z2- und Z3-Zugriffe (Datenträgerüberlassung) müssen pro Filiale ermöglicht werden​
  • Die erforderlichen Organisationsunterlagen incl. Verfahrensdokumentation, z.B. Handbücher, Bedienungs- und Programmieranleitungen sind historisiert vorzuhalten​

​

Fiskalisierung​

  • Erweiterung der inhaltlichen Anforderungen an einen Bon​
  • TSE (technische Sicherheitseinrichtung) für jede Kasse verpflichtend​
  • Ab 2020 Z3-Zugriffe über DSFinV-K Standard​
  • Kassennachschau ermöglichen​
  • Verpflichtende Meldung des Kassensystems an das Finanzamt​
   
de_DEGerman