Für alle Unterlagen, die mit einem Datenverarbeitungssystem (Registrierkasse, POS = Point of Sale, EPOS = Electronic Point of Sale) erstellt worden sind, gilt:
GoBD
- Jede Einnahme, Ausgabe und sonstige Vorgänge an der Kasse sind einzeln aufzuzeichnen
- Es ist der Nachweis zu führen, dass die Daten manipulationssicher, unveränderbar und jederzeit lesbar für die Dauer von 10 Jahren gespeichert werden
- Einzeldaten inkl. Strukturinformationen sind in einem für das Finanzamt lesbaren Format zur Verfügung zu stellen
- Eine retrograde und progressive Prüfung muss möglich sein
- Z1-, Z2- und Z3-Zugriffe (Datenträgerüberlassung) müssen pro Filiale ermöglicht werden
- Die erforderlichen Organisationsunterlagen incl. Verfahrensdokumentation, z.B. Handbücher, Bedienungs- und Programmieranleitungen sind historisiert vorzuhalten
Fiskalisierung
- Erweiterung der inhaltlichen Anforderungen an einen Bon
- TSE (technische Sicherheitseinrichtung) für jede Kasse verpflichtend
- Ab 2020 Z3-Zugriffe über DSFinV-K Standard
- Kassennachschau ermöglichen
- Verpflichtende Meldung des Kassensystems an das Finanzamt
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- Fiskalisierung: Anforderungen an die Kassendatenführung