Für alle Unterlagen, die mit einem Datenverarbeitungssystem (Registrierkasse, POS = Point of Sale, EPOS = Electronic Point of Sale) erstellt worden sind, gilt:​ ​

GoBD

  • Jede Einnahme, Ausgabe und sonstige Vorgänge an der Kasse sind einzeln aufzuzeichnen
  • Es ist der Nachweis zu führen, dass die Daten manipulationssicher, unveränderbar und jederzeit lesbar für die Dauer von 10 Jahren gespeichert werden
  • Einzeldaten  inkl. Strukturinformationen sind in einem für das Finanzamt lesbaren Format zur Verfügung zu stellen 
  • Eine retrograde und progressive Prüfung muss möglich sein
  • Z1-, Z2- und Z3-Zugriffe (Datenträgerüberlassung) müssen pro Filiale ermöglicht werden
  • Die erforderlichen Organisationsunterlagen incl. Verfahrensdokumentation, z.B. Handbücher, Bedienungs- und Programmieranleitungen sind historisiert vorzuhalten

Fiskalisierung

  • Erweiterung der inhaltlichen Anforderungen an einen Bon
  • TSE (technische Sicherheitseinrichtung) für jede Kasse verpflichtend
  • Ab 2020 Z3-Zugriffe über DSFinV-K Standard
  • Kassennachschau ermöglichen
  • Verpflichtende Meldung des Kassensystems an das Finanzamt
   
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