Fiskalisierung – das Buzz-Word und heiß diskutierte Thema wirft im Bereich elektronischer Kassensysteme einige Fragen auf: Wie und welche Daten muss ich speichern und verwalten, um mich als Einzelhändler in einem rechtskonformen Rahmen zu bewegen? Was hat es mit der sogenannten „Technischen Sicherheitseinrichtung“ auf sich? Wie schütze ich das System vor Manipulationen? Was heißt retrograde und progressive Prüfung?
Mit dem Erlass der Kassensicherungsverordnung am 26.9.2017 – kurz KassenSichV – möchte der Gesetzgeber angesichts der hohen Komplexität von IT-Strukturen sicherstellen, dass digitale Aufzeichnungen von Kaufprozessen nicht manipuliert werden können. Die Unveränderbarkeit von Transaktionen wurde vor dem Erlass der KassenSichV bereits in den GoBD geregelt, diese stellen jedoch kein Gesetz, sondern lediglich eine Verwaltungsvorschrift dar.
Die Frist zur praktischen Umsetzung der Verordnung endet mit dem 1.1.2020. Bei ca. zwei Millionen Kassen in Deutschland, kristallisiert sich bereits raus, dass der Einzelhandel diese Frist nicht einhalten kann. Dem wurde bereits Rechnung getragen: Die Frist wurde bis September 2020 verlängert. Dieser Umstand macht die Thematik jedoch nicht weniger dringlich, sind sowohl Kassenanbieter als auch Einzelhändler bisher noch unschlüssig, wie die praktische Umsetzung der neuen Regelungen vonstattengehen soll.
Was muss der Einzelhandel also jetzt tun, um die Fiskalisierung der eigenen Kassensysteme umzusetzen? Gibt es noch weitere Handlungsfelder oder Baustellen, die gleich mit bearbeitet werden sollten?
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