Digitaler Hammer des Gesetzes

Bundesfinanzministerium veröffentlicht Neufassung der GoBD

Mit Gültigkeit ab dem 1.1.2020 hat das BMF im November eine geänderte Version der Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form und zum Datenzugriff (GoBD) freigegeben.   Bereits 2014 hatte das Bundesfinanzministerium (BMF) durch Schreiben vom 14.11.2014 (IV A 4 – S 0316/13/1003) umfangreiche Änderungen veröffentlicht, welche die bis dahin geltenden GoBD ersetzt…