Wissensdatenbank
Von der unangekündigten Prüfung über TSE and DSFinV-K bis zu Meldepflichten und Aufbewahrungsfristen: Dieses Wiki erklärt kompakt und sachlich, was Unternehmen mit elektronischen Kassensystemen über Cash inspection, KassenSichV und Kassendaten-Compliance wissen müssen – geschrieben aus der Praxis eines SAP-Partners, der täglich über 20 Millionen Kassenbons revisionssicher archiviert.
Stand: Juli 2026 · Alle Beiträge werden laufend aktualisiert und erweitert.
Die Kassennachschau ist eine unangekündigte Prüfung der Cash management durch die Finanzverwaltung nach § 146b AO. Sie findet ohne Vorankündigung während der üblichen Geschäftszeiten statt und umfasst die Cash register systems, die Technical safety device (TSE), die Cash register data samt DSFinV-K-Export sowie die zugehörige Dokumentation. Bei Beanstandungen kann sie ohne vorherige Prüfungsanordnung in eine Betriebsprüfung übergehen.
Was geprüft wird, welche Rechte beide Seiten haben und wie Sie sich vorbereiten.
Geltungsbereich, Ablauf und mögliche Konsequenzen der unangekündigten Prüfung – der Überblicksartikel zum Einstieg.
Zum Artikel →Technische und organisatorische Vorbereitung für Betriebe mit hohem Bargeldanteil – von der Datenbereitstellung bis zum Verhalten im Prüfungsfall.
Zum Artikel →Was gilt, wenn der Unternehmer nicht anwesend ist oder der Geschäftsbetrieb massiv gestört würde – rechtliche Spielräume und Grenzen.
Zum Artikel →Unter welchen Bedingungen die Nachschau ohne Prüfungsanordnung in eine vollständige Betriebsprüfung übergehen kann – mit aktueller Rechtsprechung.
Zum Artikel →Die technische Seite der Kassendaten-Compliance – und wie die Finanzverwaltung sie maschinell prüft.
Das verbindliche Standardformat für die Bereitstellung von Kassendaten: die drei Module, die Konsistenzprüfungen und typische Fehlerquellen.
Zum Artikel →Sofortmaßnahmen, Dokumentationspflichten und Belegkennzeichnung beim Ausfall der technischen Sicherheitseinrichtung.
Zum Artikel →Die Zertifikate der Erstausstattungswelle 2020/21 erreichen ihr Laufzeitende: der Austauschfahrplan von der Inventarisierung bis zur ELSTER-Meldung.
Zum Artikel →Vollprüfung statt Stichprobe: Strukturvalidierung, Lückenanalyse und Signaturprüfung – was die Software des Finanzamts sieht.
Zum Artikel →Melden, dokumentieren, aufbewahren – die laufenden Pflichten rund um elektronische Kassen.
Fristen, Pflichtangaben und Änderungsmeldungen nach § 146a Abs. 4 AO – inklusive der Besonderheiten für Filialisten mit vielen Standorten.
Zum Artikel →Die vier Bestandteile nach GoBD, warum ihr Fehlen ein formeller Mangel ist und wie die Dokumentation versioniert aktuell bleibt.
Zum Artikel →Die Fristen nach § 147 AO und BEG IV, der angekündigte 15-Jahres-Horizont aus dem Aktionsplan 2026 und was das für die Archivierung bedeutet.
Zum Artikel →Was auf dem Spiel steht, wenn die Kassenführung Lücken hat.
Der kostenlose Kassendaten-Readiness-Check prüft in 17 Fragen und rund fünf Minuten, ob TSE-Signaturkette, DSFinV-K-Export, Archivierung und Filialorganisation einer unangekündigten Prüfung standhalten – anonym und ohne Anmeldung.
Nein. Die Kassennachschau nach § 146b AO erfolgt grundsätzlich ohne Vorankündigung während der üblichen Geschäfts- und Arbeitszeiten. Der Prüfer muss sich erst ausweisen, wenn er über die bloße Beobachtung hinausgeht – etwa Daten anfordert oder Geschäftsräume betritt, die nicht öffentlich zugänglich sind.
Auf Verlangen sind insbesondere die Kassendaten im DSFinV-K-Format, die TSE-Exporte, die Process documentation sowie Organisationsunterlagen zur Kasse bereitzustellen – zeitnah und in maschinell auswertbarer Form. Ein Export, der nicht kurzfristig erzeugt werden kann, gilt im Prüfungsfall faktisch als nicht vorhanden.
Die Kassennachschau ist ein punktuelles, unangekündigtes Kontrollinstrument speziell für die Kassenführung; die Betriebsprüfung ist eine angekündigte, umfassende Außenprüfung. Gibt die Nachschau Anlass zu Beanstandungen, kann der Prüfer ohne vorherige Prüfungsanordnung zur Betriebsprüfung übergehen – der Hinweis darauf genügt.
Je nach Schwere reichen die Folgen von Beanstandungen über Bußgelder nach § 379 AO (bis 25.000 Euro) bis zur Verwerfung der Buchführung mit Hinzuschätzung nach § 162 AO – zuzüglich Folgesteuern und Zinsen. Bei Manipulationsverdacht kommt ein Steuerstrafverfahren in Betracht.
Ja. Entscheidend ist der Einsatz elektronischer Aufzeichnungssysteme, nicht deren Größe: Auch Filialisten mit zentraler SAP-Architektur müssen je Kasse und Standort TSE-Absicherung, vollständige Kassendaten und kurzfristige DSFinV-K-Exportfähigkeit nachweisen können – bei hohen Bon-Volumina ist das vor allem eine Frage der Archivierungsarchitektur.
Das Kassennachschau-Wiki wird herausgegeben von der Consult-SK Ltd. aus Minden – SAP Silver Partner, DSAG-Mitglied und Anbieter des SAP-zertifizierten AddOns Receipt4S®, mit dem Handelsunternehmen wie tegut…, Ernsting's family, DOHLE und Porta täglich über 20 Millionen Kassenbons KassenSichV- und GoBD-konform archivieren. Die Inhalte entstehen aus der laufenden Projekt- und Prüfungspraxis, werden regelmäßig aktualisiert und ersetzen keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall.