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Kassennachschau-Wiki: Begriffe, Pflichten und Abläufe rund um Kassendaten

Von der unangekündigten Prüfung über TSE und DSFinV-K bis zu Meldepflichten und Aufbewahrungsfristen: Dieses Wiki erklärt kompakt und sachlich, was Unternehmen mit elektronischen Kassensystemen über Kassennachschau, KassenSichV und Kassendaten-Compliance wissen müssen – geschrieben aus der Praxis eines SAP-Partners, der täglich über 20 Millionen Kassenbons revisionssicher archiviert.

Stand: Juli 2026 · Alle Beiträge werden laufend aktualisiert und erweitert.

Was ist die Kassennachschau?

Die Kassennachschau ist eine unangekündigte Prüfung der Kassenführung durch die Finanzverwaltung nach § 146b AO. Sie findet ohne Vorankündigung während der üblichen Geschäftszeiten statt und umfasst die Kassensysteme, die technische Sicherheitseinrichtung (TSE), die Kassendaten samt DSFinV-K-Export sowie die zugehörige Dokumentation. Bei Beanstandungen kann sie ohne vorherige Prüfungsanordnung in eine Betriebsprüfung übergehen.

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Häufige Fragen zur Kassennachschau

Wird eine Kassennachschau angekündigt?

Nein. Die Kassennachschau nach § 146b AO erfolgt grundsätzlich ohne Vorankündigung während der üblichen Geschäfts- und Arbeitszeiten. Der Prüfer muss sich erst ausweisen, wenn er über die bloße Beobachtung hinausgeht – etwa Daten anfordert oder Geschäftsräume betritt, die nicht öffentlich zugänglich sind.

Welche Daten muss ich bei einer Kassennachschau vorlegen?

Auf Verlangen sind insbesondere die Kassendaten im DSFinV-K-Format, die TSE-Exporte, die Verfahrensdokumentation sowie Organisationsunterlagen zur Kasse bereitzustellen – zeitnah und in maschinell auswertbarer Form. Ein Export, der nicht kurzfristig erzeugt werden kann, gilt im Prüfungsfall faktisch als nicht vorhanden.

Was ist der Unterschied zwischen Kassennachschau und Betriebsprüfung?

Die Kassennachschau ist ein punktuelles, unangekündigtes Kontrollinstrument speziell für die Kassenführung; die Betriebsprüfung ist eine angekündigte, umfassende Außenprüfung. Gibt die Nachschau Anlass zu Beanstandungen, kann der Prüfer ohne vorherige Prüfungsanordnung zur Betriebsprüfung übergehen – der Hinweis darauf genügt.

Welche Folgen drohen bei Mängeln in der Kassenführung?

Je nach Schwere reichen die Folgen von Beanstandungen über Bußgelder nach § 379 AO (bis 25.000 Euro) bis zur Verwerfung der Buchführung mit Hinzuschätzung nach § 162 AO – zuzüglich Folgesteuern und Zinsen. Bei Manipulationsverdacht kommt ein Steuerstrafverfahren in Betracht.

Gilt die Kassennachschau auch für Unternehmen mit SAP-Systemen?

Ja. Entscheidend ist der Einsatz elektronischer Aufzeichnungssysteme, nicht deren Größe: Auch Filialisten mit zentraler SAP-Architektur müssen je Kasse und Standort TSE-Absicherung, vollständige Kassendaten und kurzfristige DSFinV-K-Exportfähigkeit nachweisen können – bei hohen Bon-Volumina ist das vor allem eine Frage der Archivierungsarchitektur.

Über dieses Wiki

Das Kassennachschau-Wiki wird herausgegeben von der Consult-SK GmbH aus Minden – SAP Silver Partner, DSAG-Mitglied und Anbieter des SAP-zertifizierten AddOns Receipt4S®, mit dem Handelsunternehmen wie tegut…, Ernsting's family, DOHLE und Porta täglich über 20 Millionen Kassenbons KassenSichV- und GoBD-konform archivieren. Die Inhalte entstehen aus der laufenden Projekt- und Prüfungspraxis, werden regelmäßig aktualisiert und ersetzen keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall.

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